Null. So viele der zehn erlaubten Anbieter, deren Zahlungsseiten wir lesen konnten, nennen Bitcoin, Ether oder eine andere Kryptowährung als Zahlungsweg. Wer in Deutschland ein Krypto Casino oder eine Spielothek mit Krypto-Kasse und gültiger Erlaubnis sucht, findet nach unserer Durchsicht keines. Die übrigen zwei Anbieter unserer Übersicht, bwin und Merkur Slots, waren bei der Prüfung nicht abrufbar; dass ausgerechnet dort Krypto auftaucht, ist angesichts der Rechtslage unwahrscheinlich, belegt ist es aber nicht.
Diese Seite erklärt, woran das liegt, soweit es sich an Gesetz und Behördenangaben prüfen lässt, und welche erlaubten Zahlungswege im Alltag am ehesten an die Stelle treten.
Was mit „Krypto Casino“ gemeint ist und warum Spielotheken anders zahlen
Der Begriff beschreibt Glücksspielseiten, bei denen sich das Spielkonto mit Kryptowährung aufladen lässt. Technisch schickt der Spieler Coins aus seinem Wallet an eine Adresse des Anbieters; sobald das Netzwerk die Transaktion bestätigt hat, wird der Betrag gutgeschrieben, oft umgerechnet in eine Spielwährung. Eine solche Überweisung lässt sich nicht zurückholen, und ihr Wert in Euro kann sich zwischen Kauf, Einzahlung und Auszahlung deutlich verändern.
Bitcoin ist dabei die bekannteste Währung, deshalb wird „Bitcoin Casino“ oft gleichbedeutend verwendet. Für die Frage, ob ein Angebot in Deutschland erlaubt ist, spielt die Währung allerdings keine Rolle. Entscheidend ist die Erlaubnis, und die hat nach unserer Durchsicht kein Anbieter, der Krypto annimmt.
Was die Zahlungsseiten zeigen
Am 21.10.2026 haben wir die eigenen Zahlungsseiten, AGB und Hilfeartikel von 12 ausgewählten GGL-Anbietern für virtuelle Automatenspiele gelesen. Die Liste der Methoden ist erstaunlich einheitlich: PayPal und Klarna beziehungsweise Sofort bei allen zehn ausgewerteten Anbietern, Paysafecard bei neun, dazu Trustly, Skrill, Apple Pay, Neteller und die Banküberweisung. Einzelne Anbieter ergänzen Aircash, Tink, Paylado oder Brite.
Kryptowährungen fehlen vollständig. Das betrifft Bitcoin ebenso wie Stablecoins, die an den Euro gekoppelt sind. Eine Spielothek mit Bitcoin-Kasse und deutscher Erlaubnis gibt es in dieser Liste nicht. Die vollständige Aufstellung pro Anbieter steht im Vergleich aller Zahlungsmethoden.
Was der Glücksspielstaatsvertrag verlangt
Eine Vorschrift mit dem Wortlaut „Kryptowährungen sind verboten“ enthält der Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht. Er stellt aber Anforderungen an Zahlungen, die ein Krypto-Wallet nicht erfüllen kann.
Die wichtigste steht in § 6b Absatz 4. Geld darf nur von einem Zahlungskonto aufs Spielkonto fließen und nur dorthin zurück, wenn der Spieler selbst Inhaber dieses Kontos ist und ein Institut es führt, das unter das Geldwäschegesetz fällt. Die GGL übersetzt das in ihrer Übersicht zu den Spielerschutzmaßnahmen: erforderlich sei ein auf den eigenen Namen lautendes Zahlungskonto bei einem Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Zahlungsinstitut oder E-Geld-Institut. Der nächste Satz im Gesetz ist knapp: „Ein- oder Auszahlungen über anonyme Zahlungsmittel sind im Fernvertrieb nicht zulässig.“
Eine Bitcoin-Adresse ist kein solches Konto. Sie wird von keinem Kreditinstitut geführt und trägt keinen Namen. Dass der Absender bei einer Kryptobörse identifiziert sein mag, ändert daran soweit erkennbar nichts: Die Zahlung käme trotzdem nicht von einem Zahlungskonto, wie § 6b es beschreibt.
Zwei weitere Regeln passen ebenfalls nicht zu Kryptowährungen. Nach § 6b Absatz 1 werden die Beträge auf dem Spielkonto in Euro und Cent ausgewiesen. Und das anbieterübergreifende Einzahlungslimit von grundsätzlich 1.000 € im Monat setzt voraus, dass jede Einzahlung als Eurobetrag in die zentrale Limitdatei gemeldet wird. Ein Betrag, der zwischen Absenden und Gutschrift im Wert schwankt, lässt sich damit schlecht vereinbaren. Wie das Limit funktioniert, steht auf der Seite zum LUGAS-Einzahlungslimit.
Warum das kein Formfehler ist
Hinter den Regeln steht ein Gedanke, den der Staatsvertrag an mehreren Stellen verfolgt: Jede Einzahlung soll einer geprüften Person zugeordnet werden können. Der Anbieter muss Namen, Geburtsdaten und Wohnsitz prüfen, bevor überhaupt ausgezahlt wird (§ 6a), er muss das Limit über alle Anbieter einhalten und jeden Spieler mit der Sperrdatei abgleichen. Ein Zahlungsweg, der ohne Bank und ohne Namen funktioniert, würde genau diese Kette unterbrechen.
Für Spieler hat das eine handfeste Seite. Wer gesperrt ist oder sein Limit erreicht hat, soll nicht über einen Umweg weiterspielen können. Das ist der Zweck der ganzen Konstruktion, und Krypto wäre ein solcher Umweg.
Und Angebote, die Krypto annehmen?
Wer nach „krypto casino“ oder „bitcoin casino“ sucht, stößt auf Seiten, die Kryptowährung akzeptieren. Auf der Whitelist der GGL stehen solche Angebote nach unserer Durchsicht nicht. Die Behörde ist in diesem Punkt deutlich: Nach ihrer FAQ macht sich auch strafbar, wer an Glücksspiel ohne deutsche Erlaubnis bloß teilnimmt, nach § 285 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen.
Die GGL nennt außerdem die praktischen Risiken. Es fehlen Einzahlungslimits und Selbstsperren, die Spiele unterliegen keiner Kontrolle, Gewinne werden oft nicht ausgezahlt, und Ausweiskopien oder Zahlungsdaten können missbraucht werden. Ob ein Anbieter erlaubt ist, zeigt allein sein Eintrag auf der Whitelist. Ein Logo im Seitenfuß beweist nichts. Die Liste nennt zu jedem Anbieter die Domains und die Spielart, für die die Erlaubnis gilt, etwa virtuelle Automatenspiele oder Sportwetten. Vergleichen Sie die Adresse in Ihrer Browserzeile Buchstabe für Buchstabe mit dem Eintrag; eine ähnlich klingende Domain ist nicht dieselbe.
Die nächsten legalen Alternativen
Als Vorteile von Krypto beim Bezahlen gelten vor allem zwei Dinge: Die Bank ist nicht direkt beteiligt, und es geht schnell. Beides lässt sich im erlaubten Markt teilweise abbilden, immer mit Namen und Verifizierung.
E-Wallets kommen dem am nächsten. PayPal nehmen alle zehn Anbieter an, deren Angaben vorliegen, eine Auszahlung darüber bestätigen sieben. Skrill und Neteller führen sieben beziehungsweise vier Anbieter. Zwischen Wallet und Spielkonto taucht die Bank nicht auf, das Wallet selbst wird aber zum Beispiel vom Bankkonto aufgeladen.
Geht es eher ums Tempo, sind die Wallets der Smartphone-Hersteller eine Option. Apple Pay führen sechs dieser zehn Anbieter, Google Pay nur Betano. Beide greifen im Hintergrund auf eine hinterlegte Karte zurück, die Zahlung ist also an ein Bankprodukt auf Ihren Namen gebunden. Bei den Anbietern, die eine Zeit nennen, wird die Einzahlung sofort gutgeschrieben.
Für Prepaid denken viele an Paysafecard, die neun Anbieter führen. Bei legalen Anbietern läuft sie allerdings nicht als anonymer Bon. Wildz nennt die Methode „myPaysafe“, LeoVegas „MyPaysafecard“, gemeint ist jeweils ein Konto bei Paysafecard auf Ihren Namen. Das passt zur Vorgabe des Gesetzes.
Wer Kryptowährung besitzt und legal spielen will
Der Weg führt über den Euro. Wer Coins hält, verkauft sie bei seiner Börse und lässt den Erlös auf das eigene Girokonto überweisen. Von dort zahlt er wie jeder andere ein, per Überweisung, über einen Dienst wie Trustly oder über ein E-Wallet, das vom Girokonto aufgeladen wird. Für den Anbieter ist das eine gewöhnliche Euro-Einzahlung. Sie zählt auf das Monatslimit, und eine spätere Auszahlung geht auf dasselbe Konto oder dieselbe Methode zurück, nicht auf eine Wallet-Adresse.
Das klingt umständlich, und das ist es auch. Es hat aber einen Vorteil, den Krypto nicht bietet: Der Weg des Geldes ist auf beiden Seiten nachvollziehbar, und bei einem Streit mit dem Anbieter gibt es mit der GGL eine Aufsicht, an die Sie sich wenden können.
Ein letzter Punkt für alle, die über Paysafecard nachdenken: Bei Löwen Play und Wildz ist sie eine reine Einzahlungsmethode. Gewinne gehen dort auf einem anderen hinterlegten Weg zurück, meist aufs Bankkonto, das am Ende also doch gebraucht wird.